Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der Endabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren werden immer wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrüche, undichte WC-Anlagen, defekte Boilersicherheitsventile, etc. zurückzuführen sind, festgestellt.
Alle Objekteigentümer sind verpflichtet monatlich den Wasserzählerstand zu kontrollieren. Sollten Sie Abweichungen beim Wasserverbrauch feststellen, bitte sofort die Kollegen des Bauhofes (Herrn Brunner und Herrn Kirsenhofer) verständigen, damit die Ursache der Abweichung festgestellt werden kann.
Bei einen Wassermehrverbrauch, welcher erst bei der jährlichen Wasserzählerablesung festgestellt wird und der z. B. auf ein undichtes Sicherheitsventil beim Boiler oder einem Rohrbruch in der Gartenleitung etc. zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Nachlass bei der Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr.
Dieser Mehrverbrauch liegt im Verantwortungsbereich des Objekteigentümers und hätte durch entsprechende Sorgfaltspflicht rechtzeitig wahrgenommen und beseitigt werden können.
Wir ersuchen Sie deshalb Ihre Wasserzähler laufend (1 x im Monat) zu kontrollieren!
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung.