AKM für eine faire Bezahlung der MusikurheberInnen
Hinter jedem Song stehen KomponistInnen und TexterInnen, die die Songs geschrieben haben.
Das Ergebnis dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den SongschreiberInnen.
Wenn Musikwerke zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen werden, steht den UrheberInnen dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die KomponistInnen, TextautorInnen und MusikverlegerInnen weiter.
Die AKM sorgt dafür, dass die MusikurheberInnen und MusikverlegerInnen zu ihren Tantiemen kommen, wenn ihre Musik bei Konzerten, bei anderen Live-Veranstaltungen, in Discos, Clubs etc. gespielt wird, in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren etc. als Hintergrundmusik verwendet wird, im Radio oder Fernsehen gesendet wird oder im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Näher Infos zur AKM Anmeldung finden sie unter www.akm.at