Die Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 wurde mit LGBl. Nr. 14/2024 am 31. Jänner 2024 kundgemacht und trat mit 1. Februar 2024 in Kraft.
Um bei Gebäuden von der bewilligungsgemäßen Lage abweichende Bauführungen zu verhindern, wurde der neue § 40a in der Oö. Bauordnung erlassen.
Dieser neue Paragraph der Oö. Bauordnung bestimmt, dass bei bewilligungspflichtigen Neu- und Zubauten, die ein Fundament erfordern, die Bauführerin
oder der Bauführer der Baubehörde nach der Fertigstellung des Fundaments unaufgefordert eine von ihr oder ihm ausgestellte Bestätigung vorzulegen hat. 

Damit wird vom Bauführer bestätigt, dass das Gebäude in Bezug auf die Grundstücks- oder Bauplatzgrenzen bewilligungsgemäß situiert wird.

Mit der Ausführung der Außenbauteile darf erst nach Vorlage dieser Bestätigung (Befund) begonnen werden.

Die Vorlage dieser Bestätigung (Befund) finden Sie hier:

Bauführer-Bestätigung_40a_Fundament_Bewilligungspflichte_Neu-_und_Zubauten

Bauführer-Bestätigung_40a__Fundament_Baufreistellung_anzeigepflichtige_Neu-_und_Zubauten

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