Eine Person (Mindestalter 16+), die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Tagen zu melden.
Anmeldeformular: Link zum Formular
Der Meldung sind anzuschließen:
- Sachkundenachweis (Alle Kurstermine finden Sie unter diesem Link)
- Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
- Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
- Tierarztbestätigung über Größe und Gewicht (ab dem vollendeten 12 Lebensmonat) - ist der Hund bei der Anmeldung älter als 12 Monate - Tierarztbestätigung innerhalb 2 Monate
- Große Hunde - Alltagstauglichkeitsprüfung
Dabei kommt es auf das Alter des Hundes bei der Anmeldung an:
- Hund bei Anmeldung unter 12 Monate: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes vorzulegen.
- Hund bei Anmeldung ab 12 Monate his zum vollendeten 8. Lebensjahr: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde binnen sechs Monaten nach der Meldung vorzulegen.
- Hund bei Meldung älter als 8 Jahre: Kein Nachwes der Alltagstauglichkeitsprüfung notwendig.
Binnen zwei Wochen nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe (siehe aktuelle Hebesätze unter Verordnungen) zu entrichten.
In den darauffolgenden Jahren wird die Hundeabgabe im Zuge der Gebührenvorschreibung (1. Quartal) eingehoben.
Der/die Hundehalter/in hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche am Gemeindeamt zu melden
Abmeldeformular: Link zum Formular
Alle Infos rund um die Hundehaltung unter Land OÖ. bzw. hundehaltung-ooe.at