Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.

Anmeldeformular: Link zum Formular

Der Meldung sind anzuschließen:

  • Sachkundenachweis (Alle Kurstermine finden Sie unter diesem Link)
  • Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz

Im Zuge der Anmeldung im OÖ Hunderegister wird auch die amtliche Hundemarke ausgegeben.

Binnen zwei Wochen nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe (siehe aktuelle Hebesätze unter Finanzentwicklung) zu entrichten.

In den darauffolgenden Jahren wird die Hundeabgabe im Zuge der Gebührenvorschreibung (1. Quartal) eingehoben.

Der/die Hundehalter/in hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche am Gemeindeamt zu melden
Abmeldeformular: Link zum Formular

Alle Infos rund um die Hundehaltung unter Land OÖ. bzw. Infos Hundehalterpflichten

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