Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.
Anmeldeformular: Link zum Formular
Der Meldung sind anzuschließen:
- Sachkundenachweis
- Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
Im Zuge der Anmeldung im OÖ Hunderegister wird auch die amtliche Hundemarke ausgegeben.
Binnen zwei Wochen nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe (siehe aktuelle Hebesätze unter Verordnungen) zu entrichten.
In den darauffolgenden Jahren wird die Hundeabgabe im Zuge der Gebührenvorschreibung (1. Quartal) eingehoben.
Der/die Hundehalter/in hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche am Gemeindeamt zu melden
Abmeldeformular: Link zum Formular
Alle Infos rund um die Hundehaltung unter www.land-oberoesterreich.gv.at