Der Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Weitere wichtige Infos sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ´s) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres: hier
Alle Infos zu Antrag, Gültigkeitsdauer und Kosten sowie wichtige Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auf www.oesterreich.gv.at.
WICHTIG:
Kindermiteintragungen sind seit 15. Juni 2012 nicht mehr möglich!
Das Prinzip “Eine Person – ein Pass” wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen Kinderhandel eingeführt.