Die im laufenden Finanzjahr gültigen Gebühren und Hebesätze werden vom Gemeinderat vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen. Diese sind unter Verordnungen (Gebührenordnungen) bzw. Finanzentwicklung der Marktgemeinde Baumgartenberg (Hebesätze) zu finden.
Tourismusabgabe
Das Land Oberösterreich erhebt zwei Formen der Tourismusabgabe (Ortstaxe und Freizeitwohnungspauschale) und verpflichtet Gemeinden, diese – jeweils für das Land OÖ – einzuheben. Die Marktgemeinde Baumgartenberg erhebt einen Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale.
Nähere Informationen und die dazugehörigen Befreiungen/Berechnungen/Zahlung finden Sie unter Gästeverzeichnisse & Abgabenerklärung.
Kommunalsteuer
Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Baumgartenberg in einer Betriebsstätte Dienstnehmerinnen und/oder Dienstnehmer beschäftigen, haben Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der ausbezahlten Bruttolöhne (= Bemessungsgrundlage) an die Marktgemeinde Baumgartenberg zu entrichten.
Die Kommunalsteuer ist von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) selbst zu entrichten.
Sollten Sie erstmalig eine Kommunalsteuer zu entrichten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Person in der Finanzabteilung auf. Diese wird Ihnen dann eine Kommunalsteuernummer zuweisen.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Kommunalsteuerzahlungen sicherzustellen, ersuchen wir Sie, bei jeder Überweisung Ihre Kommunalsteuernummer, den jeweiligen Buchungszeitraum (z.B. 01/2020) und die Abgabenart (Kommunalsteuer) im Feld Verwendungszweck anzuführen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden kann.