Silvesterraketen - Feuerwerkskörper
Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass die Vorgaben der OÖ. Landesgesetze, die Verordnungen sowie die diesbezüglichen Bundesgesetze einzuhalten sind.
Seitens der Marktgemeinde Baumgartenberg (Bgm. Gerhard Fornwagner) wird mitgeteilt, dass in Baumgartenberg KEINE eigene Verordnung lt. PyroTG § 38 Abs. 1 erlassen wurde.
Wir wünschen euch einen guten Rutsch in das neue Jahr 2021.